Anlage 3 BargeldPrüfV
Meldung statistischer Daten an die Deutsche Bundesbank nach § 3 der Bargeldprüfungsverordnung – Operationale Daten – Auslagerung
Anlage 3 BargeldPrüfV
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 2711)
Anlage 3 BargeldPrüfV
Operationale Daten zu den beschäftigtenbedienten Systemen des Auslagerungsunternehmens Anzahl der für den Meldepflichtigen (Bargeldakteur) bearbeiteten Banknotendavon: Anzahl der an den Meldepflichtigen (Bargeldakteur) abgegebenen Banknoten (Hinweis: Bei der Bundesbank eingezahlte Banknoten sind hier nicht auszuweisen.)davon: Anzahl nicht umlauffähiger Banknoten 5 € 10 € 20 € 50 €100 €200 €500 €